Alles, was Sie über die Brillenleistungen der Techniker Krankenkasse wissen müssen
Wer eine Brille benötigt, stellt sich oft die Frage, welche Kosten von der Krankenkasse übernommen werden. Insbesondere die Techniker Krankenkasse (TK) bietet diverse Leistungen an, die für Brillenträger von Interesse sind. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zu den Brillenleistungen der Techniker Krankenkasse.
Einleitung
Eine klare Sicht ist für die meisten von uns unerlässlich. Wer Probleme mit den Augen hat, benötigt häufig eine Brille oder Kontaktlinsen. Doch wie sieht es mit den Kosten aus? In Deutschland sind viele Menschen bei der Techniker Krankenkasse (TK) versichert, eine der größten gesetzlichen Krankenversicherungen im Land. Was genau die TK in Bezug auf Brillenleistungen anbietet und welche Förderrichtlinien es gibt, erfahren Sie hier.
Wer hat Anspruch auf Brillenleistungen?
Die Techniker Krankenkasse übernimmt die Kosten für Brillen und Sehhilfen unter bestimmten Bedingungen. Grundsätzlich haben folgende Personengruppen Anspruch auf Erstattungen:
- Im Alter von bis zu 18 Jahren (Kinder, Jugendliche)
- Patienten mit bestimmten Augenkrankheiten
- Ältere Versicherte ab 18 Jahren mit einer verschlechterten Sehkraft
Es ist wichtig, die genauen Richtlinien der TK zu konsultieren oder sich persönlich beraten zu lassen, um alle individuellen Ansprüche und Optionen in Erfahrung zu bringen.<\/p>
Was übernimmt die Techniker Krankenkasse?
Die Leistungen der Techniker Krankenkasse in Bezug auf Brillen umfassen folgende Aspekte:
1. Kostenübernahme für Kinder und Jugendliche
Für Kinder und Jugendliche, die unter 18 Jahren sind, übernimmt die Techniker Krankenkasse die Kosten für eine Brille vollständig, wenn folgende Konditionen erfüllt sind:
- Der Sehfehler beträgt weniger als -0,5 Dioptrien für Kurzsichtigkeit oder über +2,0 Dioptrien für Weitsichtigkeit.
- Bei einer hornhautverkrümmung (Astigmatismus) wird die Brillenleistung ab einem Wert von 0,75 Dioptrien übernommen.
2. Zuschüsse für Erwachsene
Erwachsene hingegen erhalten keinen vollständigen Kostenerstattung, jedoch einen Zuschuss:
- Hochbrechende oder speziell angepasste Gläser: Bei bestimmten Anforderungen, wie z.B. höherer Dioptrienzahl, können Zuschüsse von bis zu 90 Euro pro Brille gewährt werden.
- Gesundheitsbewusstsein: Die TK unterstützt auch alternative Sehhilfen wie Kontaktlinsen unter bestimmten Bedingungen.
3. Spezielle Sehhilfen bei medizinischer Notwendigkeit
Wenn eine Brille aus medizinischen Gründen notwendig ist, beispielsweise bei Augenkrankheiten wie etwa dem Grauen Star oder einer Makuladegeneration, können die Kosten für spezielle Sehhilfen ebenfalls teilweise oder ganz übernommen werden. Hier ist es wichtig, dass eine ärztliche Diagnose vorliegt und die Notwendigkeit ärztlich nachgewiesen wird.
Wie beantrage ich die Leistungen?
Um die Brillenleistungen der Techniker Krankenkasse in Anspruch zu nehmen, gehen Sie am besten wie folgt vor:
- Besuchen Sie Ihren Augenarzt oder Optiker für eine umfassende Augenuntersuchung.
- Stellen Sie sicher, dass Sie eine passende Verordnung für Ihre Brille oder Sehhilfe erhalten.
- Reichen Sie die Verordnung zusammen mit dem Antrag auf Kostenübernahme bei der Techniker Krankenkasse ein.
- Warten Sie auf die Rückmeldung und eventuell die Genehmigung Ihrer Leistungen.
Wichtige Tipps zur Auswahl und Anschaffung von Brillen
Zusätzlich zu den Informationen über die entsprechenden Leistungen können auch folgende Tipps bei der Auswahl und Anschaffung einer Brille hilfreich sein:
- Optikerwahl: Suchen Sie sich einen Optiker, der auf die Bedürfnisse von Brillenträgern spezialisiert ist und unterschiedliche Modelle anbietet.
- Material und Gewicht: Achten Sie auf die Materialien der Brille, die sowohl leicht als auch stabil sind.
- Rahmen und Gläser: Berücksichtigen sie Ihre Gesichtsform und -farbe bei der Auswahl des Rahmens und der Gläserqualität.
Fazit
Die Techniker Krankenkasse bietet eine Vielzahl sinnvoller Leistungen für Brillenträger an, die gerade für jüngere Menschen einen hervorragenden finanziellen Rückhalt darstellen. Um sicher in den Genuss dieser Leistungen zu kommen, ist es jedoch hilfreich, sich genau über die Anforderungen und den Antragsprozess zu informieren. Bei Unsicherheiten zögern Sie nicht, die TK oder Ihren Optiker zu kontaktieren!
Für weitere Informationen besuchen Sie auch die offizielle Webseite der Techniker Krankenkasse oder sprechen Sie direkt mit einer beratenden Stelle.
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